„Vertragsrecht und Haftung des Errichters“
Das Seminar vermittelt im Hinblick auf den typischen Errichter-Vertrag die notwendigen Grundkenntnisse des Vertragsrechts, insbesondere was Vertragsabschluss, Vollmacht und Vertretung sowie Einbeziehung von AGB angeht. Anhand von Fallbeispielen wird gezeigt, wie sich der Vertrag und das vereinbarte Leistungssoll zugunsten des Errichters auslegen lassen und welche Strategien bei Behinderungen, Verzug und Mängeln zu entwickeln sind.
Weitere Informationen unter www.weiterbildung.bhe.de